Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote, Montagen und Reparaturarbeiten der Glaserei Ing. Thomas Pommer, Angern 4, 5144 St. Georgen am Fillmannsbach, Österreich.
1.2 Abweichende Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Glaserei Pommer hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.3 Nebenabreden
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur dann gültig, wenn sie von der Glaserei Pommer schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Unternehmer und Verbraucher
Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), soweit nicht ausdrücklich eine Differenzierung vorgenommen wird.
1.5 Normen und Richtlinien
Für die Ausführung sämtlicher Arbeiten gelten die einschlägigen technischen Normen und Richtlinien, insbesondere die ÖNORM B 2227, ÖNORM B 2221 sowie die OIB-Richtlinien (insbesondere OIB-Richtlinie 4 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Abweichungen hiervon sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und von der Glaserei Pommer schriftlich bestätigt wurden.
1.6 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Angebote / Vertragsabschluss
2.1 Unverbindlichkeit von Angeboten
Alle Angebote der Glaserei Ing. Thomas Pommer sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen, Materialänderungen oder preisliche Anpassungen aufgrund von Lohn-, Energie- oder Materialkostensteigerungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
2.2 Gültigkeit von Kostenschätzungen
Kostenschätzungen werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten die Kostenschätzung um mehr als 15 % übersteigen, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert. In diesem Fall kann der Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten, andernfalls gelten die Mehrkosten als genehmigt.
2.3 Bindung an Angebote
Sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, sind schriftliche Angebote 6 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
2.4 Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Glaserei Pommer, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungsausführung zustande.
2.5 Unterlagen und Pläne
Alle von der Glaserei Pommer erstellten Zeichnungen, Skizzen, Schablonen und technischen Unterlagen bleiben Eigentum der Glaserei Pommer. Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Preise
Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk bzw. Betriebssitz der Glaserei Ing. Thomas Pommer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Preise gelten exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und etwaiger Montageleistungen. Bei Verbrauchern sind die Preise inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer anzugeben.
3.2 Preisänderungen
Sollten sich nach Vertragsabschluss, jedoch vor Leistungserbringung, die maßgeblichen Kostenfaktoren (insbesondere Lohnkosten durch Kollektivvertragsänderungen, Materialpreise, Energie- oder Transportkosten) verändern, ist die Glaserei Pommer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verbrauchern gilt dieses Anpassungsrecht erst nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Zahlungsziel
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen wie folgt fällig: innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, ohne Abzug.
3.4 Teilzahlungen / Abschläge
Bei umfangreichen Aufträgen ist die Glaserei Pommer berechtigt, angemessene Abschlags- oder Teilzahlungen zu verlangen.
3.5 Zahlungsverzug
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Glaserei Pommer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz pro Jahr gegenüber Verbrauchern und 9,2 % über dem Basiszinssatz pro Jahr gegenüber Unternehmern zu verrechnen. Zusätzlich ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zweckentsprechenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
3.6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Glaserei Pommer.
4. Leistungsumfang / Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Leistungsumfang der Glaserei
Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung sowie den vereinbarten Plänen und Unterlagen. Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfanges sind gesondert zu vereinbaren und werden zusätzlich verrechnet.
4.2 Zugang zur Baustelle
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Glaserei Pommer und deren Mitarbeitern während der vereinbarten Arbeitszeiten ungehindert Zugang zur Baustelle bzw. zum Montageort gewährt wird.
4.3 Bauseitige Vorbereitungen
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle bauseitigen Voraussetzungen (z. B. fertige Maueröffnungen, Abdichtungen, Unterkonstruktionen, statische Abklärungen) rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten geschaffen sind.
4.4 Strom- und Wasseranschlüsse
Für die Ausführung der Arbeiten ist der Auftraggeber verpflichtet, erforderliche Anschlüsse (z. B. Strom, Wasser) kostenlos zur Verfügung zu stellen.
4.5 Schutz der Arbeitsfläche
Der Auftraggeber hat geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitsflächen, Einrichtungsgegenstände und angrenzenden Bauteile zu treffen. Schäden, die durch fehlenden Schutz entstehen, gehen nicht zu Lasten der Glaserei Pommer.
4.6 Unvorhergesehene Zusatzarbeiten
Arbeiten, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (z. B. zusätzliche Abdichtungen, notwendige Nacharbeiten durch bauseitige Mängel), werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
4.7 Mitwirkungspflicht bei Abnahme
Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen unverzüglich zu prüfen und eine Abnahme vorzunehmen. Erfolgt keine schriftliche Abnahme, gelten die Leistungen spätestens 7 Tage nach Fertigstellung als abgenommen, sofern keine berechtigten Mängelrügen vorliegen.
5. Liefer- und Leistungsfristen
5.1 Unverbindliche Lieferfristen
Die von der Glaserei Ing. Thomas Pommer genannten Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Fixtermine vereinbart wurden.
5.2 Beginn der Frist
Liefer- und Leistungsfristen beginnen erst, wenn alle technischen und vertraglichen Einzelheiten geklärt sind, sämtliche bauseitigen Vorleistungen erbracht wurden und vereinbarte Anzahlungen auf dem Konto der Glaserei Pommer eingelangt sind.
5.3 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien/Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streik/Aussperrung, Energie-/Material-/Transportengpässe, großflächige IT-Störungen oder Cyberangriffe. Diese Ereignisse verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen; Schadenersatzansprüche wegen Verzögerung sind ausgeschlossen, sofern kein grobes Verschulden vorliegt. Dauert die Störung länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Teils schriftlich zurückzutreten; bereits erbrachte (Teil-)Leistungen sind zu vergüten.
5.4 Teillieferungen und -leistungen
Die Glaserei Pommer ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen durchzuführen und gesondert abzurechnen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.
5.5 Verzug des Auftragnehmers
Gerät die Glaserei Pommer mit einer vereinbarten Leistung in Verzug, so hat der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatzansprüche wegen Liefer- oder Leistungsverzug bestehen nur im Falle von grobem Verschulden der Glaserei Pommer.
5.6 Abladen, Zufahrt, Wartezeiten
Die Anlieferung erfolgt bis zur abfahrbereiten Stelle auf befestigter Fahrbahn. Abladen, Gestellung geeigneter Abladevorrichtungen und Arbeitskräfte obliegen dem Auftraggeber. Wartezeiten, weiterer innerbetrieblicher Transport sowie Hilfestellungen beim Abladen/Versetzen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet; das Risiko des Abladevorgangs trägt der Auftraggeber.
5.7 Transportgestelle / Mehrwegverpackungen
Leihweise überlassene Transportgestelle/Mehrwegverpackungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen unbeschädigt zurückzugeben. Bei Fristüberschreitung fallen Miet-/Standgebühren an; bei Beschädigung/Verlust wird der Zeitwert verrechnet. Rücknahme nur gereinigt und sortiert.
5.8 Selbstbelieferungsvorbehalt
Bei rechtzeitigem gleichwertigem Deckungsgeschäft und unverschuldeter Nichtbelieferung durch Vorlieferanten sind wir berechtigt, Lieferfristen angemessen zu verlängern oder hinsichtlich des nicht erfüllbaren Teils zurückzutreten. Bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet.
6. Gefahrenübergang und Abnahme
6.1 Gefahrenübergang bei Lieferung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe an den Auftraggeber oder einen von diesem beauftragten Dritten über. Erfolgt die Lieferung durch Zustellung oder Versand, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Erteilt der Auftraggeber eine Abstellgenehmigung oder ist am Lieferort niemand anwesend, geht die Gefahr mit ordnungsgemäßem Abstellen auf den Auftraggeber über.
6.2 Abnahme bei Montageleistungen
Bei Montage- und Reparaturarbeiten erfolgt die Abnahme unmittelbar nach Fertigstellung durch den Auftraggeber. Unterbleibt eine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung bereits in Gebrauch genommen hat oder binnen 7 Tagen nach Fertigstellung keine schriftliche Mängelrüge bei der Glaserei Pommer eingeht.
6.3 Teilabnahmen
Die Glaserei Pommer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen eine Teilabnahme zu verlangen.
6.4 Annahmeverzug des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware oder der Leistung in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf ihn über. Zusätzlich ist die Glaserei Pommer berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. Lagerung, Transport, erneute Zustellung) gesondert in Rechnung zu stellen.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1 Gesetzliche Grundlagen
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach dem ABGB sowie dem KSchG, soweit in diesen AGB keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
7.2 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen zwei Jahre, für unbewegliche Sachen drei Jahre ab Übergabe bzw. Abnahme. Bei Unternehmergeschäften gilt eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
7.3 Glasbruch
Glasbruch – gleich aus welchem Grund – ist von der Gewährleistung ausgeschlossen, sofern nicht ein nachweislicher Material- oder Herstellungsfehler vorliegt.
7.4 Farb- und Strukturabweichungen
Produktions- und materialbedingte Farb-, Struktur- oder Maßabweichungen sind bei Glas unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar. Dies gilt insbesondere für Nachlieferungen und Reparaturarbeiten.
7.5 Untersuchungs- und Rügepflicht (nur Unternehmer)
Unternehmerische Auftraggeber sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und festgestellte Mängel binnen 3 Werktagen schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls binnen 3 Werktagen ab Entdeckung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.6 Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln erfolgt die Gewährleistung nach Wahl der Glaserei Pommer durch Nachbesserung, Austausch oder Preisminderung. Ein Anspruch auf Wandlung besteht nur bei wesentlichen Mängeln, die nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können.
7.7 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche gegen die Glaserei Pommer sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Für leichte Fahrlässigkeit wird nicht gehaftet, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Für Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden wird keine Haftung übernommen.
7.8 Technische Normen
Die Glaserei Pommer führt sämtliche Arbeiten nach den geltenden technischen Regeln, insbesondere den einschlägigen ÖNORMEN und OIB-Richtlinien, aus. Abweichungen hiervon stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch vertretbar und fachgerecht ausgeführt sind.
8. Sonderregelungen im Glasbau und technische Hinweise
8.1 Technische Regeln
Alle Leistungen erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und schriftlich bestätigt wurden.
8.2 Produkteigenschaften & Toleranzen
Glas ist ein Industrieprodukt. Produktions- und materialbedingte Abweichungen in Farbe, Struktur, Ebenheit, Dicke und Maß (chargenbedingt, insbesondere bei Nachbestellungen) sind technisch bedingt und gelten – soweit innerhalb der anerkannten Toleranzen – nicht als Mangel.
8.3 Isolierglas – Garantie
Für Isolierglaselemente wird für 5 Jahre ab Lieferdatum garantiert, dass sich kein Beschlag im Scheibenzwischenraum bildet. Die Garantie umfasst ausschließlich den kostenlosen Ersatz des fehlerhaften Elements; Aus- und Einbau, Transport sowie Hilfsmittel gehen zu Lasten des Auftraggebers. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
8.4 Kondensation (Beschlag)
Kondensat auf der Raum- oder Außenseite von Isolierglas ist physikalisch bedingt und kein Mangel. Gewährleistungsrelevant ist ausschließlich Feuchtigkeit zwischen den Scheiben.
8.5 Thermische Belastungen / Wärmestau
Glas reagiert empfindlich auf Wärmestau (z. B. durch dunkle Folien, schwere Vorhänge/Rollos nahe am Glas, Heizquellen in Scheibennähe, Aufbauten ohne Hinterlüftung). Schäden aus thermisch induzierten Spannungen sind ausgeschlossen, sofern kein Material-/Herstellungsfehler vorliegt. Der Auftraggeber sorgt für ausreichende Belüftung.
8.6 Sicherheitsglas (ESG/TVG/VSG)
Optische Erscheinungen wie Anisotropien, Roll-/Wellenbilder (ESG/TVG) sowie Folienkanten, geringe Versätze oder Verzerrungen (VSG) sind herstellungsbedingt und innerhalb der anerkannten Toleranzen kein Mangel. Ein Heat-Soak-Test reduziert, beseitigt jedoch nicht vollständig das Risiko eines spontanen Bruches (Nickelsulfid).
8.7 Kantenbearbeitung & Bruchrisiko
Unbearbeitete Kanten sind stoßempfindlich und nicht als Sicht-/Griffkanten geeignet. Brüche durch unsachgemäße Handhabung, Kantenkontakt, falsche Lagerung oder bauseitige Montagefehler fallen nicht in unsere Haftung.
8.8 Eigenglas / beigestellte Teile
Bei vom Auftraggeber beigestelltem Glas/Komponenten übernehmen wir keine Haftung (insb. für Maß-/Qualitäts-/Materialfehler, Bruch). Verarbeitung/Einbau erfolgen auf Risiko des Auftraggebers.
8.9 Oberflächen, Beschichtungen & Reinigung
Beschichtete Oberflächen (z. B. ESG-H, Antikalk/Easy-to-Clean) erfordern schonende Pflege. Scheuernde Mittel, Klingen, Stahlwolle sowie stark alkalische/saure Reiniger sind zu vermeiden. Schäden durch unsachgemäße Reinigung sind ausgeschlossen.
8.10 Spiegel
Spiegelrückseiten sind feuchteempfindlich. Dauerhafte Randbefeuchtung, chloridhaltige Stoffe sowie alkalische/sauren Reiniger vermeiden. Es sind neutralvernetzende Silikone und geeignete Spiegelkleber zu verwenden.
8.11 Folien & nachträgliche Beschichtungen
Nachträgliche Folierungen/Beschichtungen (insb. Sonnenschutz/Abdunkelung) können Wärmestau verursachen und Glaseigenschaften verändern. Auswahl und fachgerechte Ausführung liegen in der Verantwortung des Auftraggebers; daraus entstehende Schäden sind ausgeschlossen.
8.12 Bauanschlüsse, Fugen, Abdichtungen
Soweit nicht ausdrücklich beauftragt, sind Fugen-/Bauanschlüsse bauseitige Leistungen. Für Undichtheiten außerhalb des Glasprodukts (Mauerwerk, Unterkonstruktion, Fremdanschlüsse) übernehmen wir keine Haftung.
8.13 Sichtprüfung / Beurteilung
Die Beurteilung sichtbarer Eigenschaften erfolgt bei diffusem Tageslicht, ohne direkte Sonneneinstrahlung, aus üblichem Betrachtungsabstand von ca. 2 m (Innen) bzw. 3 m (Außen/Fassade), senkrecht zur Fläche. Geringfügige, aus diesem Abstand nicht erkennbare Beeinträchtigungen gelten nicht als Mangel.
8.14 Umgebungs- & Nutzungseinflüsse
Besondere Einsatzbereiche (z. B. Feucht-/Nassräume, Schwimmbäder, Außenbereiche mit chemischer Belastung) erfordern geeignete Glasarten, Befestigungen und Korrosionsschutz. Der Auftraggeber hat besondere Bedingungen mitzuteilen; unterbleibt dies, haften wir nicht für daraus resultierende Mängel.
8.15 Zusatzarbeiten / Nachträge
Zusatzleistungen, die aufgrund unvorhersehbarer Bauzustände erforderlich werden (z. B. Ausgleichsarbeiten, Zusatzabdichtungen, Nachjustagen wegen bauseitiger Toleranzen), werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert verrechnet.
9. Versicherungs- und Schadensabwicklung
9.1 Direktabrechnung mit Versicherungen
Auf Wunsch des Auftraggebers kann die Glaserei Ing. Thomas Pommer die Abrechnung von Reparatur- und Schadensfällen direkt mit der zuständigen Versicherungsgesellschaft vornehmen. Ein Anspruch auf direkte Abrechnung besteht jedoch nicht; sie erfolgt nur im Einzelfall und nach vorheriger Zustimmung der Glaserei Pommer.
9.2 Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber bleibt in jedem Fall Vertragspartner und haftet für die vollständige Bezahlung der Leistung, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe eine Versicherung den Schaden übernimmt.
9.3 Ausschluss nicht gedeckter Schäden
Die Glaserei Pommer übernimmt keine Haftung für Schäden, die von der Versicherung nicht oder nur teilweise gedeckt sind. Nicht gedeckte Kosten sind vom Auftraggeber selbst zu tragen.
9.4 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die Schadensabwicklung notwendigen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Versicherung entbinden den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber der Glaserei Pommer.
10. Rücktrittsrecht / Stornierungen
10.1 Rücktritt durch den Auftraggeber (Storno)
Tritt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss ohne rechtlich oder vertraglich anerkannten Grund vom Vertrag zurück, so ist die Glaserei Ing. Thomas Pommer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Auftragssumme zu verlangen. Bereits erbrachte Leistungen (Planungen, Bestellungen, Arbeitsvorbereitungen etc.) sind zusätzlich in voller Höhe zu ersetzen.
10.2 Rücktritt bei Konsumenten
Verbrauchern im Sinne des KSchG steht ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu (z. B. bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen).
10.3 Rücktritt durch die Glaserei Pommer
Die Glaserei Pommer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, unrichtige Angaben über seine Zahlungsfähigkeit gemacht wurden oder die Ausführung der Leistung aus technischen oder rechtlichen Gründen unmöglich oder unzumutbar wird.
10.4 Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt ist sowohl der Auftraggeber als auch die Glaserei Pommer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits erbrachte Teilleistungen vom Auftraggeber zu vergüten.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
11.1 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Glaserei Ing. Thomas Pommer gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
11.3 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Glaserei Ing. Thomas Pommer in 5144 St. Georgen am Fillmannsbach, Bezirksgericht Braunau am Inn, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Für Verträge mit Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
11.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Betriebssitz der Glaserei Pommer, Angern 4, 5144 St. Georgen am Fillmannsbach.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.2 Schriftform
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
12.3 Mitteilungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht vollständig beiderseitig erfüllt ist. Unterlässt er dies, gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet wurden.
12.4 Eigentums- und Urheberrechte
Pläne, Skizzen, Muster, Kataloge, Prospekte und technische Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Glaserei Pommer. Der Auftraggeber erhält daran keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
12.5 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung und -abwicklung verarbeitet. Details entnehmen Sie unserem Datenschutzhinweis unter www.glaserei-pommer.at/datenschutz.