Pflege und Reinigung von Glas 

 Glas ist langlebig, hygienisch und pflegeleicht. Damit Glasoberflächen, Beschichtungen, Versiegelungen, Beschläge und Dichtungen dauerhaft schön und funktionsfähig bleiben, müssen sie jedoch regelmäßig und fachgerecht gereinigt werden. 

 Die folgenden Hinweise gelten als allgemeine Empfehlungen. Je nach Glasart, Oberflächenbehandlung und Einbausituation können zusätzliche oder abweichende Vorgaben gelten. 

Signapur-Versiegelung

 Duschverglasungen

 Beschichtete und bedruckte Gläser 

Dachverglasungen und Glasbrüstungen 

Bauendreinigung und Schutz während der Bauphase 

Wartung und Reklamationen

Wichtiger Abschlusshinweis

Eine Glasversiegelung erleichtert die Pflege, ersetzt aber nicht die regelmäßige Reinigung. Schäden durch ungeeignete Reinigungsmittel, scheuernde Hilfsmittel, mangelhafte Pflege, Baustoffreste, Funkenflug oder unsachgemäße Behandlung können nicht als Material- oder Montagefehler bewertet werden.

Bitte beachten Sie zusätzlich alle produktbezogenen Pflegehinweise, die Ihnen mit Angebot, Auftragsbestätigung, Rechnung oder als separates Dokument übermittelt wurden.

Die auf dieser Seite angeführten Pflege- und Reinigungshinweise dienen dazu, die Funktion, Optik und Lebensdauer der gelieferten und montierten Glasprodukte, Beschläge, Dichtungen, Oberflächen und Versiegelungen bestmöglich zu erhalten.

Bitte beachten Sie, dass Glas und angrenzende Bauteile je nach Glasart, Oberflächenbehandlung, Einbausituation und Nutzung unterschiedliche Anforderungen an Reinigung, Pflege und Wartung stellen können. Zusätzlich zu diesen allgemeinen Hinweisen sind daher stets auch die produktbezogenen Vorgaben der jeweiligen Hersteller und Lieferanten zu beachten.

Eine Glasversiegelung, insbesondere die Signapur-Versiegelung, erleichtert die laufende Reinigung und vermindert die Anhaftung von Verschmutzungen. Sie macht die Glasoberfläche jedoch nicht selbstreinigend, kalkfrei oder wartungsfrei. Regelmäßige und fachgerechte Reinigung bleibt weiterhin erforderlich.

Für Schäden, Veränderungen oder Beeinträchtigungen, die nach der Übergabe insbesondere durch ungeeignete oder aggressive Reinigungs- und Pflegemittel, Scheuermittel, Stahlwolle, Schaber, Klingen oder kratzende Werkzeuge, unsachgemäße oder zu intensive mechanische Reinigung,
mangelnde oder nicht rechtzeitige Reinigung und Wartung, Kalk-, Seifen-, Zement-, Mörtel-, Putz- oder andere Ablagerungen, Schweißarbeiten, Schleifarbeiten, Funkenflug oder Metallpartikel, chemische Einwirkungen, Umwelteinflüsse oder Fremdverschmutzungen, Beschädigungen durch andere Gewerke oder sonstige Dritte, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder nachträgliche Veränderungen, oder die Nichtbeachtung unserer Pflege-, Reinigungs- und Wartungshinweise entstehen, können wir keine Haftung übernehmen, sofern der betreffende Schaden nicht von uns verursacht oder zu vertreten ist.

Dies gilt insbesondere für Kratzer, Verätzungen, Trübungen, Flecken, Korrosion, Verfärbungen, Kalkschäden, Beschädigungen von Beschichtungen oder Versiegelungen sowie Schäden an Beschlägen, Dichtungen, Silikon- und Anschlussfugen.

Vor der Verwendung eines neuen oder unbekannten Reinigungsmittels ist dessen Eignung anhand der Herstellerangaben zu prüfen. Wir empfehlen, jedes Reinigungsmittel zunächst an einer kleinen, unauffälligen Stelle zu testen. Bei beschichtetem, satiniertem, bedrucktem, versiegeltem oder anderweitig behandeltem Glas sollte bei Unsicherheit vor der Reinigung Rücksprache mit uns gehalten werden.

Erkennbare Schäden, Veränderungen, Undichtheiten, gelockerte Beschläge oder beschädigte Fugen sind unverzüglich zu melden. Bis zur fachlichen Beurteilung sind weitere Reinigungs-, Reparatur- oder Veränderungsversuche zu unterlassen, wenn dadurch eine Vergrößerung des Schadens möglich ist.

Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden bleiben im gesetzlich zwingenden Umfang unberührt. Eine Haftung der Glaserei Pommer besteht daher weiterhin für Schäden, die nachweislich durch eine von uns zu vertretende mangelhafte Leistung verursacht wurden. Nicht umfasst sind jedoch Schäden, die erst nach der ordnungsgemäßen Übergabe durch unsachgemäße Pflege, Reinigung, Nutzung, Fremdeinwirkung oder gewöhnlichen Verschleiß entstanden sind.